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hangel · Sicherheit

Kinderschutzstandards

hangel duldet keinerlei sexuellen Missbrauch und keine sexuelle Ausbeutung von Kindern (CSAE). Diese Standards gelten für die Website hangel.org und die hangel-Apps (Android und iOS).

Zuletzt aktualisiert: 3. November 2026

Wenn ein Kind in akuter Gefahr ist, rufen Sie zuerst die 112 (Türkei) oder die örtliche Notrufnummer an.

1. Was verboten ist

  • Bilder, Videos, Audio, Texte oder Links, die sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen (CSAM).
  • Kontaktaufnahme mit einem Kind, um es zu sexuellen Zwecken zu täuschen, an sich zu binden oder zu einem Treffen zu überreden (Grooming).
  • Ein Kind um sexuelle Bilder oder Informationen bitten oder es damit bedrohen oder erpressen.
  • Inhalte, die Kinder sexualisieren oder Missbrauch verherrlichen oder verharmlosen.
  • Anzeigen oder Kommunikation, die Kinderhandel, Ausbeutung oder Missbrauch von Kindern ermöglichen.

Diese Verbote gelten für alle Inhalte – real, gezeichnet, animiert oder mit künstlicher Intelligenz erzeugt. Konten, die gegen diese Regeln verstoßen, werden geschlossen; Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs werden den zuständigen Behörden gemeldet.

2. Altersrichtlinie

hangel ist kein Angebot für Kinder. Laut unserer Nutzungsvereinbarung beträgt das Mindestalter 18 Jahre. In der Türkei und der Europäischen Union können 16- bis 17-Jährige mit einer Erklärung über die elterliche Zustimmung einen eingeschränkten Modus nutzen; darin sind Blutspende-Funktionen und Marketingnachrichten abgeschaltet. Kinder unter 16 Jahren dürfen hangel nicht beitreten; wer bei der Altersprüfung unter 16 ist, besteht sie nicht. Erfahren wir, dass ein Konto einer Person unter 16 gehört, schließen wir es.

Es gibt keine privaten Direktnachrichten zwischen Nutzerinnen und Nutzern: Personen können nur Organisationen (NGOs, Marken, Clubs) und dem hangel-Team schreiben; Organisationen können denjenigen antworten, die ihnen geschrieben haben.

In Meetingräumen sind Teilnehmende unter 18 Jahren im sicheren Modus: Sie können nach dem Treffen nicht am Profilaustausch teilnehmen und erscheinen nicht in den Listen anderer. Der Chatfilter ist für alle aktiv.

3. Melden in der App

Beiträge, Nachrichten, Profile sowie Veranstaltungs- und Ehrenamtsanzeigen haben die Option „Melden“; im Chat der Meetingräume hat jede Nachricht eine Melden-Schaltfläche. Wählen Sie als Grund „Kinderschutz“. Ihre Meldung ist vertraulich; wer gemeldet hat, wird dem Urheber nicht mitgeteilt.

Im selben Menü können Sie das Konto blockieren: Eine blockierte Person kann Ihnen nicht schreiben, ihre Nachrichten und Inhalte werden Ihnen nicht angezeigt. Blockierte Konten verwalten Sie unter Einstellungen → Blockierte Konten.

Laden Sie den Inhalt nicht herunter, machen Sie keine Screenshots, kopieren oder teilen Sie ihn nicht – das kann selbst strafbar sein. Melden Sie ihn nur.

Wenn Sie die App nicht nutzen können, schreiben Sie an info@hangel.org mit dem Betreff „Kinderschutz“ und fügen Sie den Link zum Inhalt bei.

4. Prüfung und Entfernung

  • Kinderschutzmeldungen erhalten die höchste Priorität; die zuständigen Teammitglieder werden sofort benachrichtigt.
  • Der gemeldete Beitrag, die Nachricht, das Profil oder die Anzeige wird bis zum Abschluss der Prüfung automatisch öffentlich ausgeblendet.
  • Das Team prüft den Inhalt. Liegt ein Verstoß vor, bleibt er entfernt und das Konto wird gesperrt oder geschlossen. Andernfalls wird der Inhalt wiederhergestellt.
  • Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs werden entfernt, sobald wir davon erfahren; Beweise werden nicht gelöscht, sondern gesperrt aufbewahrt, um sie an Behörden weitergeben zu können.
  • Andere Meldungen prüft dasselbe Team; regelwidrige Inhalte werden entfernt.

5. Meldung an Behörden

Erfahren wir von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs, entfernen wir sie und melden sie nach dem türkischen Strafgesetzbuch (Art. 103 und 226) und dem Gesetz Nr. 5651 den zuständigen Behörden: der Meldestelle İhbar Web der Behörde für Informations- und Kommunikationstechnologien (BTK), den Cybercrime-Einheiten der Generaldirektion für Sicherheit (EGM) oder der Staatsanwaltschaft. Rechtmäßige Anfragen der Behörden beantworten wir.

Bei Fällen außerhalb der Türkei melden wir an die zuständige Behörde des betreffenden Landes oder, wo angebracht, an die NCMEC CyberTipline in den USA.

Sie können auch direkt melden:

6. Einhaltung der Gesetze

hangel hält das türkische Kinderschutzrecht (Strafgesetzbuch, Gesetz Nr. 5651 über Internetveröffentlichungen, Gesetz Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten) sowie die einschlägigen Vorschriften der Länder ein, in denen es tätig ist. Unsere Regeln zu personenbezogenen Daten von Kindern stehen in der Richtlinie zu Kinderdaten.

7. Ansprechstelle für Kinderschutz

Unsere Ansprechstelle für Fragen zu unseren Kinderschutzmaßnahmen und diesen Standards ist die folgende Adresse. Auch Behörden erreichen uns dort.

info@hangel.org

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